Der getaufte Christ bleibt Gottes Kind und darf sich seiner unbedingten Treue gewiss sein, auch wenn er die konkrete Gemeinschaft der Kirche verlassen hat. Dennoch spürt mancher, der aus der Kirche ausgetreten ist einen Verlust. Christ sein ist allein schwer. Vielleicht denken Sie darüber nach, wieder in die Kirche zurück zu kehren? Sie sind nicht der/ die einzige. Immer wieder merken Menschen, dass die Gründe für den Austritt nicht mehr die Bedeutung haben wie damals.
Der Austritt aus der Kirche wurde im Standesamt vollzogen. Der Wiedereintritt geschieht im Pfarramt - am Besten dort, wo Sie wohnen. Sie können aber auch zu einem Pfarrer Ihrer Wahl gehen, wenn Sie eine gewisse Diskretion wahren wollen. In einem Gespräch werden Gründe für die Wiederaufnahme in die Gemeinschaft der Kirche besprochen. Gibt auch der Bischof - auf Antrag des Pfarrers - seine Zustimmung, kann die Wiederaufnahme in einer kleinen Feier vollzogen werden. Durch das Pfarramt wird sie an die staatlichen Behörden (Einwohnermeldeamt) gemeldet. Jetzt sind Sie wieder volles Mitglied der katholischen Kirche.
über das Pfarrbüro St. Bonifaz
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