Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Cookie-Einstellungen

Kooperationsvereinbarung

zwischen den Pfarreien St. Bonifaz, St. Wolfgang und Heilig Kreuz


Die Pfarreien St. Bonifaz mit der Filialkirchenstiftung St. Lioba, Nürnberg, St. Wolfgang, Nürnberg und Heilig Kreuz, Nürnberg bilden gemäß can. 374 § 2 des Codex Iuris Canonici und den Statuten der Seelsorgebereiche im Erzbistum Bamberg zukünftig einen Seelsorgebereich.
Sie wählen die Kooperationsform des Pfarreienverbundes und führen den Namen:

Pfarreienverbund St. Bonifaz, St. Wolfgang und Heilig Kreuz

Um der pastoralen Arbeit im Seelsorgebereich eine gemeinsame Grundausrichtung zu geben, die Zusammenarbeit der einzelnen Pfarreien in Pastoral und Verwaltung zu stärken und die pfarrlichen Strukturen und Gremien vertieft auf die Kooperation im Seelsorgebereich auszurichten, treffen die beteiligten Pfarreien und die dazu gehörenden Kirchengemeinden die nachfolgende Vereinbarung.

§ 1 Zusammenarbeit in der Pastoral
Die Pfarreien verpflichten sich, bei der Wahrnehmung pastoraler Aufgaben in einzelnen Bereichen der Liturgie, der Verkündigung und der Caritas eng zusammenzuarbeiten und anstehende pastorale Aufgaben gemeinsam anzugehen. Sie informieren sich gegenseitig über die Planung und Gestaltung der übrigen Seelsorge in den einzelnen Pfarreien.

1. Zusammenarbeit des Pastoralen Personals
Der Pastoralplan für das Erzbistum Bamberg verpflichtet das Pastorale Personal zur Zusammenarbeit im Team und erläutert dies insbesondere in den Abschnitten „Kooperative Pastoral“, „Pastoral im Netzwerk“ und „Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in Seelsorge und Verwaltung“. Näheres ist in den Statuten der Seelsorgebereiche im Erzbistum Bamberg geregelt.

2. Gemeinsamer Ausschuss
Zur Koordinierung und Durchführung der gemeinsamen pastoralen Aufgaben bilden die Pfarreien unter Beibehaltung der örtlichen Pfarrgemeinderäte einen gemeinsamen Ausschuss.

I.Er setzt sich paritätisch folgendermaßen zusammen:
1.Die Pfarrer des Seelsorgebereiches
Für St. Bonifaz:
2.Der/die Vorsitzende des Pfarrgemeinderates
3.Der/die Sachausschussvorsitzende St. Lioba
4.Zwei (2) vom Pfarrgemeinderat aus seiner Mitte zu bestimmende Mitglieder
Für St. Wolfgang:
5.Der/die Vorsitzende des Pfarrgemeinderates
6.Drei weitere Mitglieder des Pfarrgemeinderates
Für Heilig Kreuz:
7. Der/die Vorsitzende des Pfarrgemeinderates
8. Drei weitere Mitglieder des Pfarrgemeinderates

II.Er hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
(1)Er berät die Themen, die die Zusammenarbeit im Seelsorgebereich berühren oder alle Pfarreien miteinander betreffen. Er fasst Beschlüsse bezüglich Terminabsprachen und gemeinsamer Veranstaltungen. Er informiert die Pfarrgemeinderäte unverzüglich über seine Beschlüsse und Beratungen. Der Ausschuss trifft sich idealerweise zweimal im Jahr auf Einladung der Pfarrer des Seelsorgebereiches oder auch auf Anforderung eines PGR´s, um Themen zu besprechen, die an ihn herangetragen werden. Er erarbeitet entsprechende Vorlagen, die er zur Beschlussfassung den Pfarrgemeinderäten vorlegt.
(2)Für alle Bereiche der Kooperation im Pfarreienverbund St. Bonifaz, St. Wolfgang und Heilig Kreuz gilt:
An Stellen, an denen Zusammenarbeit als sinnvoll erachtet wird, ist es die Aufgabe eines jeden Gemeindemitglieds, sich um eine intakte Kooperation zu bemühen. Dies geschieht stets unter dem Leitsatz: „Strebt nicht über das hinaus, was euch zukommt, sondern strebt danach, besonnen zu sein. Denn wie wir an dem einen Leib viele Glieder haben, aber nicht alle Glieder den selben Dienst leisten, so sind wir, die vielen, ein Leib in Christus; als einzelne sind wir aber Glieder, die zu Christus gehören.“ (Röm, 12, 3-5)
(3)Basis der gemeinsamen Zusammenarbeit ist der wertschätzende Umgang aller Gemeindemitglieder miteinander:
a)Entscheiden die Pfarrgemeinderäte ein pastorales und den Pfarreiverbund betreffendes Thema gegensätzlich, so obliegt es den Pfarrern der Seelsorgeeinheit, eine Entscheidung herbeizuführen.
b)Die Pfarrgemeinderäte selbst treffen ihre Entscheidung gem. § 6 der Satzung für Pfarrgemeinderäte der Erzdiözese Bamberg.
c)Angebote für Ehrenamtliche und deren Begleitung erfolgen im Pfarreienverbund gemeinsam.
d)Sachausschüsse, die sich um ein bestimmtes Thema kümmern, z. B. Liturgie, sollten nach Möglichkeit aus Mitgliedern der drei Gemeinden bestehen. Die Er-gebnisse ihrer Arbeit kommen dem Gemeindeverbund als Ganzes, d. h. den drei Pfarrgemeinderäten und damit den Gemeinden zu Gute. Bestehen Sachausschüsse aufgabengleich in den Gemeinden, sollten sie ihre Arbeit untereinander koordinieren.
e)Gruppen und Kreise werden nach Bedarf und Möglichkeit in den Gemeindezentren (St. Bonifaz, St. Wolfgang, St. Lioba und Heilig Kreuz) angeboten. Die Zusammenarbeit unter ihnen wird gewünscht und gefördert.
f)Veranstaltungen, die aufgrund ihrer Thematik oder Zielgruppe für alle drei Ge-meinden geeignet sind, werden für den Pfarreienverbund angeboten und durchgeführt. Bei diesen Veranstaltungen ist immer die gastgebende Pfarrei bzw. der anbietende Sachausschuss federführend. Diese/r vertritt dann auch den Pfarreienverbund nach außen.
g)Bei Abstimmungen im gemeinsamen Ausschuss hat jedes Mitglied seine individuelle Stimme, insofern besteht kein Fraktionszwang

§ 2 Zusammenarbeit in der Pfarrverwaltung

1. Aufgaben und Zusammenarbeit der Kirchenstiftungen bzw. Kirchenverwaltungen
Die Verwaltung der (Filial-)Kirchengemeinden bzw. (Filial-)Kirchenstiftungen obliegt den jeweiligen (Filial-)Kirchenverwaltungen, die diese abgestimmt auf die pastoralen Grundentscheidungen für den Seelsorgebereich wahrnehmen.

2. Gemeinsamer Verwaltungsausschuss
a) In einem Seelsorgebereich stellt sich eine ganze Reihe von Aufgaben allen Pfarreien gemeinsam und müssen auch gemeinsam wahrgenommen und finanziert werden. Dazu bilden die Pfarreien einen gemeinsamen Verwaltungsausschuss.
Hier werden die Finanz- und Verwaltungsfragen beraten, die alle beteiligten Kirchengemeinden gemeinsam betreffen. Insbesondere gilt dies für die Verwendung des Personalmittelbudgets, das dem Seelsorgebereich von der Gesamtkirchenverwaltung (GKV) Nürnberg zugewiesen wird.
Dazu wird der GKV Nürnberg jährlich über die Verteilung des Personalmittelbudgets des Seelsorgebereichs informiert.
Darüber hinaus informieren sich die Kirchenverwaltungen im Gemeinsamen Ver-waltungsausschuss wechselseitig über die in ihre Zuständigkeit fallenden Ange-legenheiten von gemeinsamer Bedeutung.
b) Der Gemeinsame Verwaltungsausschuss setzt sich paritätisch folgendermaßen zusammen:
•Pfarrer des Seelsorgebereiches
•Kirchenpfleger/in aus St. Bonifaz und St. Lioba
•Kirchenpfleger/in aus St. Wolfgang
•Kirchenpfleger/in aus Heilig Kreuz
•Die Kirchenverwaltungen haben das Recht jeweils eine weitere Person aus den Mitgliedern der Kirchenverwaltungen zu entsenden.

3. Der Verwaltungsausschuss hat folgend Aufgaben:
Der gemeinsame Verwaltungsausschuss verwaltet die von den Kirchenstiftungen an den Verwaltungsausschuss delegierten Aufgaben. Unter anderem:
•Der Verwaltungsausschuss hat die Aufgabe, den finanziellen und personellen Aufwand für die gemeinsamen Aufgaben des Seelsorgebereiches zu koordinieren.
•Entsprechend der Schlüsselzuweisungsordnung ist der Verwaltungsausschuss verantwortlich für die Verwendung des Personalbudgets im Seelsorgebereich.
•Der gemeinsame Verwaltungsausschuss koordiniert den Einsatz des Folgepersonals in dem Seelsorgebereich.
•Die Neueinstellungen oder gravierenden Änderungen von Arbeitsverträgen von Personal in den Folgediensten bedürfen zustimmender Beschlüsse aller Kirchenverwaltungen.
•Der gemeinsame Verwaltungsausschuss reicht dann bis zum 01. November vor dem Haushaltsjahr das Formblatt mit dem Beschluss über die Budgetzuteilung bei der Gesamtkirchenverwaltung Nürnberg ein.
•Der gemeinsame Verwaltungsausschuss hat darauf hinzuwirken, dass mögliche Fin-anzunterdeckungen innerhalb des Seelsorgebereiches besprochen werden und in der Folge eine Haushaltskonsolidierung erreicht werden kann.
•Der Seelsorgebereich ist als eine solidarische Finanzgemeinschaft zu sehen.
•Er erarbeitet jeweils eine Entscheidungsvorlage, über die dann in den örtlichen Kirchenverwaltungen abgestimmt wird.

 § 3 Organisation der Pfarrbüros

 Um den Kontakt und die Nähe zu den Gemeindemitgliedern zu erhalten, ist es bis auf weiteres notwendig und erwünscht, dass es in den Pfarreien St. Bonifaz, St. Wolfgang und Heilig Kreuz weiterhin Pfarrbüros mit Öffnungszeiten gibt. Die Stunden der Öffnungszeiten regeln die Kirchenverwaltungsvorstände mit den Kirchenpflegern/in.
Dem Pfarrbüro St. Bonifaz kommt im Seelsorgeverbund eine zentrale Bedeutung zu. Es koordiniert und delegiert die Aufgaben des Seelsorgeverbundes und achtet auf eine angemessene Verteilung der Sachkosten. Einzelne örtliche Aufgaben werden weiterhin in den einzelnen Pfarrbüros wahrgenommen.

 § 4 Schlussbestimmungen
 Dieser Kooperationsvereinbarung haben die beteiligten Pfarreien per Votum (Pfarrer, Pfarrgemeinderat, Kirchenverwaltung) mehrheitlich zugestimmt. Nach Prüfung durch die Hauptabteilung Seelsorge wird der Seelsorgebereich durch ein entsprechendes Dekret des Erzbischofs errichtet.
Treten bei der Umsetzung dieser Vereinbarung Meinungsverschiedenheiten zwischen den Pfarrgemeinderäten oder den Kirchenverwaltungen der einzelnen Kirchengemeinden untereinander oder zwischen dem Pfarrer, dem pastoralen Team und den Pfarrgemeinderäten oder Kirchenverwaltungen auf, die trotz mehrmaliger Beratung nicht behoben werden können, so kann von jedem der Beteiligten die Hauptabteilung Seelsorge angerufen werden. Kommt auch dadurch kein Einvernehmen zustande, wird die Angelegenheit der Ordinariatskonferenz zur Entscheidung vorgelegt.
Beantragt einer der Vertragspartner eine Änderung und kann hierüber nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten eine Einigung erzielt werden, so kann die Hauptabteilung Seelsorge angerufen werden. Kommt auch dadurch kein Einvernehmen zustande, wird die Angelegenheit der Ordinariatskonferenz zur Entscheidung vorgelegt.
Jede Änderung der Vereinbarung bedarf der Zustimmung aller beteiligten Pfarreien und der Genehmigung durch das Erzbischöfliche Ordinariat.

Nürnberg, den 30. April 2013

Vorsitzende/r des Pfarrgemeinderates:
für die Pfarrei St. Bonifaz: Fr. Angelika Lugert
für die Pfarrei St. Wolfgang: Hr. Dieter Günter
für die Pfarrei Heilig Kreuz: Hr. Johannes Bogner

Kirchenpfleger/in:
für die Kkstfg. St. Bonifaz und St. Lioba: Dr. Wolfgang Pößl
für die Kkstfg. St. Wolfgang: Fr. Carmen Dittrich
für die Kkstfg. Heilig Kreuz: Hr. Richard Dotzer

Pfarrer des Seelsorgebereiches „In solidum“:
Pfarrer Franz von Lüninck
Pfarrer Markus Wittal